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Das in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Werbenetzwerk,
, dient dazu, über die Vermittlung von Zugriffen über Internetseiten
der an Adsby.de teilnehmenden Partnern auf Anbieter von Waren und Dienstleistungen im
Internet, so genannte Sponsoren, zu vermitteln. Der Adsby.de Partner erhält Geldzahlungen,
wenn aufgrund der Werbung auf der Seite des "Adsby.de Partners die Seite des Sponsors im
Rahmen eines Werbemittels aufgerufen wird. dient dabei als Vermittler der Werbung für
den Sponsor, ohne dessen Werbeinhalte zu berühren oder zu beeinflussen. Des Weiteren
sorgt für die Abwicklung der Zahlungen und Kontrollen. erhält
dafür keine Zahlungen seitens des Adsby.de Partners, sondern ausschließlich seitens des
Sponsors.
Definition Sponsor
Inhaber bzw. Betreiber der Internet-Seite auf die über das Werbemittel auf der Seite des
Adsby.de Webmasters verwiesen wird und aufgrund des Zugriffs auf die Seite
gegenüber dem Adsby.de Webmaster entgeltpflichtig wird.
Definition Adsby.de Partner (Webmaster)
Inhaber der Website auf der Werbemittel auf die Seite(n) des Sponsors angebracht sind
und über die Zugriffe auf die Seiten des Sponsors erfolgen.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
(1) Die folgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der AHKMedia,
Ziegeleiweg 1, D-29581 Bohlsen im folgenden genannt und
dem Werbung betreibenden Vertriebspartner im folgenden "Partner" genannt.
(2) Der Vertrag kommt nach Anmeldung des Partners und der automatisierten
Anmeldebestätigung zustande, wenn dem Vertragsschluss nicht innerhalb
von 7 Tagen nach der Anmeldung in Textform widerspricht. Im Falle eines Widerspruchs
verfallen vor dem Vertragsschluss entstandene Guthaben.
(3) Das Online-Marketing System ermöglicht dem Webmaster, sich
als Werbeträger; d.h. zur Schaltung von Werbemitteln auf die Website eines oder mehrerer
Sponsoren, zu bewerben.
(4) Mit der Annahme der Anmeldung beim -Netwerk erkennt der Webmaster
die vorliegenden AGB´s an.
Abs. 2 Satz 3
Sämtliche evtl. durch einen Sponsor angenommenen Webmasterschaften sind ungültig.
Vergütung erfolgt keine.
§ 2 Hauptleistungen/Angebot
(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung von Werbedienstleistungen im Internet.
Der Partner erhält die Möglichkeit, seinen Internetnutzern im Auftrag von
Werbeeinblendungen der Werbepartner von zu präsentieren. Der Partner
erhält hierzu einen HTML-Code, den er in die vereinbarte Internetseite einfügt.
Die bei Aufruf des HTML-Codes angezeigten Werbeanzeigen werden dabei direkt vom Server von
Adsby.de an den Internetuser geliefert bzw. des Servers des dazugehörigen Sponsors.
(2) Der Adsby.de Webmaster darf den von zur Verfügung gestellten HTML Code
nur in Absprache mit verändern.
(3) Die Verwendung des Codes in einem eigenen Werbeservers (Adserver) ist unter der
Voraussetzung erlaubt, dass die Zählung der Einblendungen durch erfolgt.
(4) Der Partner erhält für den Aufruf von Werbeeinblendungen durch unabhängige
Internetnutzer eine Vergütung nach Maßgabe von § 4 dieses Vertrages.
(5) Die Verfügbarkeit der von betriebenen Internetserver ist nicht
Vertragsgegenstand. Der Partner hat keinen Anspruch darauf, dass tatsächlich
Werbeeinblendungen an die Kunden übermittelt werden.
§ 3 Regeln im Webmasternetzwerk/Verpflichtungen des Partners
(1) ist berechtigt, die Annahme der Bewerbung des Adsby.de Webmasters
für sein(e) Webmasterprogramm(e) ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
Ein Anspruch gegenüber seitens des Adsby.de Webmasters entsteht
hierdurch nicht.
(2) Der Partner darf den Quelltext zum Aufruf von Werbeeinblendungen von auf
von ihm betriebenen Internetseiten anbringen. Werbeeinblendungen dürfen jedoch nicht
auf Seiten angebracht werden, die illegale Inhalte enthalten oder auf diese verweisen.
Unzulässig sind insbesondere:
- Reine Foren-Seiten
- Seiten mit menschenverachtenden Inhalten
- offensichtlich unvollständige Seiten (Baustellenseiten)
- Banner-Farmen
- Paid4-Seiten
- Dienste, deren Traffic durch Kooperationsprogramme erhöht werden, z.B. Trafficdienste,
Besuchertausch, Emailtausch, Loseseiten, Diebesspiele
- Dienste, bei denen dem User für den Aufruf geltwerte Vorteile, sei es in bar oder in
Gewinnaussichten oder Bonuspunkten, angeboten werden
- sowie sonstige Dienste, bei denen die Werbeeinblendungen nicht überwiegend von
menschlichen Nutzern wahrgenommen werden können.
(3) Unter der Domain, mit der die Werbung von aufgerufen wird, dürfen keine
weiteren Layer-Werbeformen (FlashSpot, PictureLayer, PopupLayer), Popup- oder Popdown-Fenster
aufgerufen werden, sofern mit ebenfalls auf der Layer-Werbeformen (FlashSpot,
PictureLayer, PopupLayer), Popup- oder Popdown-Fenster genutzt werden.Auf einer Seite darf das
Werbemittel von nur jeweils einmal gezeigt werden. Der Partner verpflichtet
sich (z.B. im Rahmen von Bannertausch), keine Werbungen für Seiten zu veröffentlichen,
die bereits ein Werbemittel von enthalten.
(4) Dem Webmaster ist bekannt, dass jederzeit die Möglichkeit hat,
der Verwendung seines Layer-Codes zu seiner Website zu widersprechen. In diesem Fall wird
Adsby.de dem Webmaster unverzüglich mitteilen, dass er die Vertragsbeziehung zwischen
sich und dem Webmaster kündigt. Das Vertragsverhältnis zwischen dem
Adsby.de Webmaster und erlischt dadurch. Der Webmaster erhält ab
diesem Zeitpunkt keine weiteren Vergütungen mehr seitens des Sponsors.
(5) Dem Webmaster ist bekannt, dass sowohl die inhaltliche als auch die formelle
Gestaltung sowie die Pflege der Website des Sponsors wie auch die von diesem zur
Verfügung gestellten Links, etc. ausschließlich im dessen Verantwortungsbereich liegen.
eine Einflussnahme seitens ist nicht möglich.
(6) Die Teilnahme am Werbe-System ist ausschließlich für Bürger der
EU möglich.
(7) Jede natürliche Person darf maximal einen Webmaster- oder Sponsoren-Account,
verifiziert durch eine einzige ID, pro Webseite bei benutzen. Bei Bekannt werden
von mehrfachen Benutzung einer ID auf einer Webseite wird der Webmaster / Sponsor aus dem
Netzwerk ausgeschlossen und sein Guthaben gelöscht.
(Es ist nicht gestattet, etwa in Zusammenarbeit mit anderen Webmastern, auf ein
und der selben Homepage unter Verwendung mehrerer Webmaster-IDs, mehrere Werbemittel verschiedener
angemeldeter Webmaster einzublenden. Der Begriff Homepage wird hierbei auch insofern definiert,
als es sich um ein als klar zusammengehörig / miteinander verknüpftes Linksystem
handelt, egal ob manuell oder dynamisch generiert, das für den Besucher als ein
geschlossenes Projekt als Solches im weitesten Sinne erkannt werden kann. Im Falle des
Bekannt werdens eines solchen Verstoßes, werden die betroffenen Webmaster sofort aus
dem Netzwerk ausgeschlossen und alle Guthaben gelöscht.
(9) sorgt dafür, dass bei Besuch von durch den Webmaster auf seinen Seiten
eingeblendeten Sponsoren-Werbemittel jeder Besucher nur einmal innerhalb von 24 Stunden als
View gezählt und damit für den Webmaster vergütet wird. Wird ersichtlich,
dass der Webmaster versucht, auf welche Weise auch immer, diese Regel zu umgehen und dadurch
unberechtigt weitere Views zu erschleichen, wird er aus dem Netzwerk
ausgeschlossen und sein Guthaben gelöscht.
(10) sorgt dafür, dass jeder View des auf der Website des Webmasters
eingeblendeten Sponsor-Werbemittels, der für den Webmaster gezählt und vergütet
wird, auch durch den Besucher des Werbemittels in voller Größe wahrgenommen wird. Wird
ersichtlich, dass der Webmaster versucht, auf welche Weise auch immer, diese Regel zu
umgehen und dadurch irreguläre bzw. zweckentfremdete Views erschleicht, wird er
aus dem Netzwerk ausgeschlossen und sein Guthaben gelöscht.
(11) Der Partner darf keine Maßnahmen ergreifen, die dazu führen, dass die angezeigten
Werbemittel aus sachfremden Motiven häufiger angeklickt werden. Er darf insbesondere
Nutzer nicht bitten oder auffordern, das Werbemittel anzuklicken oder das Anklicken zu einer
Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Diensten machen. Der Partner darf die Zahl
der Einblendungen auch nicht durch eigene selbst veranlasste Aufrufe über Gebühr
erhöhen. Der Partner darf die Werbeeinblendungen nicht selbst anklicken, wobei ein
Einmaliges Anklicken zu Testzwecken gestattet ist. Fallen (steigen) die Klickraten bei
Layer-Einblendungen (Layer-Ads) unter 60%, bei Flashspots oder Picture-Layern über 10%
der Einblendungen, wird widerlegbar vermutet, dass eine Manipulation durch den Partner oder
einen Dritten vorliegt, sofern der Partner nicht das Gegenteil beweist. Im Falle des
Ansteigens der Klickraten über die vorgenannten Werte wird das Guthaben sowie die
zukünftige Vergütung angepasst bzw. in Sonderfällen keine Vergütung
fällig und vorhandenes Guthaben verfällt.
(12) Der übergebene Quelltext darf nicht verändert werden. Er darf nur auf der
in der Anmeldung angegebenen Seite veröffentlicht werden. Wenn der Partner beabsichtigt,
den Zweck seiner Seite nachhaltig zu verändern, muss der Quellcode für den Aufruf
der Werbemittel entfernt werden bis eine Zustimmung durch vorliegt.
(13) Der Partner verpflichtet sich, sofern er Unternehmer im Sinne des § 14
Bürgerliches Gesetzbuch ist, im Falle einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen
§ 3 Abs. 3 dieser Bestimmungen für jede einzelne Handlung unter Ausschluss der
Einrede des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 100 an
Adsby.de zu bezahlen. Ein vorhandenes Guthaben verfällt.
(14) Der Partner verpflichtet sich, sofern er Unternehmer im Sinne des § 14
Bürgerliches Gesetzbuch ist, im Falle einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen
§ 3 Abs. 1 oder Abs. 4 dieser Bestimmungen für jede einzelne Handlung unter
Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe in Höhe
von EUR 200 an zu bezahlen. Ein vorhandenes Guthaben verfällt.
(15) Bei Regelverstößen durch den Webmaster und insbesondere solchen, die entweder
Adsby.de oder den Sponsor finanziell erheblich schädigen, haftet der Webmaster
und ist zum Schadensersatz verpflichtet. behält es sich vor, in
schwerwiegenden Fällen rechtlich gegen Teilnehmer vorzugehen.
§ 4 Wettbewerbsverbot
(1) Der Partner verpflichtet sich, während der Dauer des Vertrages für
Unternehmen, die während der Vertragslaufzeit Kunden von waren keine
Werbedienstleistungen zu erbringen und keine Kontaktaufnahme zum Zweck der
Geschäftsanbahnung vorzunehmen. Der Partner verpflichtet sich, sofern er Unternehmer
im Sinne des § 14 Bürgerliches Gesetzbuch ist, für jeden Fall der
Zuwiderhandlung gegen dieses Wettbewerbsverbot eine Vertragsstrafe in Höhe von
EUR 1.000 an zu bezahlen, wobei ein weitergehender Schadensersatzanspruch
davon unberührt bleibt. Als Zuwiderhandlung gilt jeder Tag, an dem der Partner in
Verstoß des Wettbewerbsverbotes Werbung auf einer von ihm unmittelbar oder mittelbar
betriebenen Internetpräsenz betreibt.
(2) Das Wettbewerbsverbot nach Abs. 1 gilt auch für die Dauer von 12 Monaten nach
Vertragsbeendigung. Der Partner hat jedoch das Recht, sich durch schriftliche Erklärung
gegenüber von dem Wettbewerbsverbot zu lösen, sofern er sich
gleichzeitig verpflichtet, für die Dauer von 12 Monaten nach
Vertragsbeendigung 30 % der Umsätze zu erstatten, die der Partner mit den Unternehmen
erzielt, für die zuvor ein Wettbewerbsverbot bestand.
(3) Das Wettbewerbsverbot erstreckt sich auch auf Internetpräsenzen, die der Partner
während der Dauer des Vertragsverhältnisses betrieben hat und während der
Vertragslaufzeit oder innerhalb von 12 Monate nach der Vertragsbeendigung an einen Dritten
überträgt. Der Partner verpflichtet sich, einen Erwerber hinsichtlich des
vorbezeichneten Wettbewerbsverbotes gegenüber im gleichen Umfang zu
verpflichten. Der Partner haftet gegenüber für die Einhaltung des
Wettbewerbsverbotes durch den Dritten durch die in Abs. 1 und Abs. 2 festgelegten
Vertragsstrafen und Erstattungen.
(4) ist berechtigt, durch einen Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder
Steuerberater Einsicht in die Buchführung des Partners zu nehmen, wenn der
begründete Verdacht besteht, dass ein Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot
oder die nachvertragliche Vergütungspflicht vorliegt.
§ 5. Abrechnungsgrundlagen / Vergütung
(1) Der Partner erhält für die Einblendung von Werbung eine Vergütung
in Abhängigkeit des Erfolgs der Werbung. Die Vergütung wird nachträglich
nach billigem Ermessen von festgelegt (§ 315 BGB). Der Partner erhält
jedoch für jeweils 1000 gezählte Views bzw. Klicks auf eine Werbezone eine
Mindestvergütung gemäß der jeweils aktuellen Preisstaffel.
(2) Wiederholte bzw. in kurzer Zeit aufeinander folgende Views/Klicks desselben
Internetnutzers (Users) werden nicht als gültig gezählt.
(3) Eigen-Views (sog. Reloads) sind ausschließlich in angemessener Zahl im
Zusammenhang mit dem Einbau des Werbemittels zulässig. Verstößt der
Adsby.de Webmaster gegen diese Regelung, hat dies seinen Ausschluss aus dem
Webmasternetzwerk zur Folge. etwaige ausstehende Guthabenbeträge werden nicht
überwiesen.
(4) Durch technische Vorrichtungen automatisch sowie durch vorsätzliche bzw.
arglistige Täuschung erzeugte bzw. initiierte Views/Klicks sind ebenfalls
unzulässig. Solche Views/Klicks haben den sofortigen Ausschluss aus dem
Webmasternetzwerk ohne die Rückzahlung seines Guthabens zur Folge.
(5) Die Verwendung von View/Klick-Generatoren ist ausdrücklich untersagt. Jeder
Verstoß gegen diese Bestimmung zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich.
(6) Views/Klicks die mit einem Aktionszwang verbunden sind, sind für
Webmaster ohne Absprache mit unzulässig. Wird der Webmaster
als Betreiber solcher Websites von erkannt, wird er aus dem Werbenetzwerk
ausgeschlossen. etwaige ausstehende Guthabenbeträge werden nicht überwiesen.
(7) Alle gültigen Views werden in Echtzeit dem Webmasterkonto
gutgeschrieben. Soweit dem Webmaster Manipulation(en), Täuschung(en) von
Usern oder sonst ein Verstoß gegen die AGB"s (Teilnahmebedingungen) nachgewiesen
werden kann, wird das Konto des Webmasters entsprechend belasten.
( Eine Auszahlung an den Partner erfolgt erst, wenn ein Guthaben von mind.
25,00 € vorliegt. Auszahlungen erfolgen in der Regel bei entsprechendem
Guthaben innerhalb von 14 Tagen durch Überweisung auf ein europäisches Bankkonto
oder Paypal-Konto. Auszahlung von Umsatzsteuer erfolgt gegenüber Gewerbetreibenden,
sofern eine gültige Steuernummer übermittelt wurde.
(9) behält sich das Recht vor, das Vergütungssystem anzupassen.
Adsby.de ist nicht verpflichtet, hierzu den Partner vor Inkrafttreten der neuen
Vergütungssätze in jeglicher Form zu informieren.
(10) Die Abrechnung geschieht auf Grundlage der Software von Adsby.de. Einblendungen
und Klicks werden nur dann gezählt, wenn sie nicht von der automatischen
Reloadsperre aussortiert wurden.
(11) Die Abrechnungen gelten 14 Tage nach Erhalt als anerkannt, sofern ihnen nicht
widersprochen wurde. Ansprüche auf Vergütung verfallen, wenn sie nicht
innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden.
§ 6 Verfügbarkeit
(1) wird den in der Internetbranche üblichen Aufwand betreiben um zu
gewährleisten, dass das online System 24 Stunden am Tag verfügbar bleibt.
Ausgenommen hiervon sind Unterbrechungen, die für erforderliche
Wartungsmaßnahmen üblich sind oder durch Dritte, nicht mit
verbundene Unternehmen verschuldet sind. Sollte das online System gleichwohl ausfallen,
wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten sofort bemühen, die
Verfügbarkeit wiederherzustellen. Der Webmaster und der Sponsor erkennen
an, dass in Ausnahmefällen eine geringe Anzahl von Transaktionen vom online
System nicht erfasst bzw. protokolliert werden können. ein Anspruch gegen
seitens der Betroffenen besteht hieraus nicht.
§ 7. Haftung
(1) Der Sponsor haftet gegenüber und ihren Webmastern für
die vom ihm zur Verfügung gestellte Werbung.
(2) Der Sponsor stellt und die von ihr vermittelten Teilnehmer an seinem(n)
Webmasterprogramm(en) von sämtlichen Schadensersatzansprüchen,
Haftungsansprüchen und jedweden Kosten frei, die und/oder den Adsby.de
Webmastern dadurch entstehen, dass ein Anspruch gegen sie geltend gemacht wird,
demzufolge verwendete Werbung des Sponsors gegen das Wettbewerbsrecht, gewerbliche
Schutzrechte Dritter oder andere Gesetze bzw. Verordnungen verstoßen.
(3) Für Schadensersatzansprüche, Haftungsansprüche und sonstige Kosten,
die durch die Einstellung eines Hyperlinks bzw. Werbemittels auf eine Webmaster
Website mit Gewaltdarstellung, sexuell eindeutigen Inhalten oder diskriminierende Aussagen
oder Darstellungen hinsichtlich, Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität,
Behinderung, sexueller Neigungen oder Alter erscheinen und oder Hyperlinks bzw. Werbemittel
auf andere Sites mit entsprechenden Inhalten entstehen, haftet der Webmaster
gegenüber dem Sponsor.
§ 8 Nutzungsrechte
Soweit dem Partner Werbemittel (z.B. Banner, Buttons, Flash-Animationen) zur
Verfügung stellt, darf der Partner die Werbemittel nur im Zusammenhang mit
Einblendungen über das in diesem Vertrag beschriebene System nutzen. Eine
anderweitige Nutzung, Weitergabe oder Veränderung der Werbemittel ist nicht
gestattet. Der Partner ist verpflichtet, bei Vertragsbeendigung alle Werbemittel auf
seinen Seiten zu entfernen und Kopien zu löschen.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag zwischen dem Sponsor und dem Webmaster beginnt, wenn die
Bewerbung des Webmasters für ein Webmasterprogramm bestätigt wurde
bzw. wenn dem Webmaster die Zugangsdaten für das Webmasterprogramm
mitgeteilt wurden.
(2) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(3) Der Webmaster ist verpflichtet, nach erfolgter Kündigung sämtlich
Werbemittel und Hyperlinks des gekündigten Webmasterprogramms von seiner Website bzw. den
Webseiten zu entfernen.
(4) Ab Wirksamkeit der Kündigung werden keinerlei Vergütungen mehr bezahlt, auch
wenn der Webmaster den jeweilige Hyperlink bzw. das Werbemittel nicht von seiner
Website bzw. den Webseiten entfernt hat.
(5) Jeder Vertragspartner kann den Vertrag ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung
einer Frist kündigen. Die bloße Entfernung von Werbemitteln durch den Partner
führt nicht zu einer Beendigung des Vertragsverhältnisses, insbesondere wirken
die vertraglichen Regelungen des Kundenschutzes während der Vertragszeit fort. Das
Guthaben wird nach Vertragsende ausgezahlt, sofern es die Auszahlungsgrenze übersteigt.
Ein unterhalb der Auszahlungsgrenze liegendes Guthaben verfällt.
§ 10 Änderungen AGB´s (Teilnahmebedingungen)
(1) Änderungen der Teilnahmebedingungen sind jederzeit möglich und werden unter
Einhaltung einer Frist von 2 (zwei) Wochen angekündigt. Sie werden allen
Beteiligten über das online System zugänglich gemacht. Erfolgt kein
ausdrücklicher, schriftlicher Widerspruch innerhalb der Ankündigungsfrist,
gelten die neuen Teilnahmebedingungen als angenommen.
§ 11 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) verpflichtet sich, die Bestimmungen des Deutschen Bundesdatenschutzgesetzes
(BDSG), des Teledienste Datenschutz Gesetzes (TDDSG) und alle anderen datenschutzrechtlichen
Vorschriften einschl. gegebenenfalls künftiger europäischer Datenschutzgesetze,
insbesondere solche hinsichtlich der Wahrung des Datengeheimnisses, zu beachten.
(2) Zwischen dem Webmaster und dem Sponsor gilt durch Annahme der Bewerbung des
Adsby.de Webmasters seitens des Sponsors eine dem Punkt 9.1 dieser AGB"s gleichbedeutende
Vertragsvereinbarung.
§ 12 Allgemeines
(1) Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 12.05.1998 entschieden, dass durch die
Ausbringung eines Links die Inhalte der verlinkten Seite ggf. mit zu verantworten sind.
Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass sich der Betreiber einer
Website ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. verweist in ihren
Webseiten mit Links zu anderen Seiten im Internet. Für diese Fälle gilt:
erklärt ausdrücklich, dass sie keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die
Inhalte der gelinkten und eingespielten Seiten hat. Aus diesem Grunde distanziert sich
Adsby.de ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten und Mitgliedseiten auf
ihrer Website und macht sich diese Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für
alle Seiten, zu denen Links führen.
(2) Teilnahmeberechtigt sind voll geschäftsfähige Personen die das 18. Lebensjahr
vollendet haben.
(3) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand im Verhältnis zu Kaufleuten ist Fulda.
§ 13 Salvatorische Klausel
(1) Sollten Bestimmungen des vorliegenden Vertrags im Sinne der Rechtssprechung in
Deutschland ungültig sein oder werden, bleibt hiervon die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen oder
zur Auffüllung von Lücken soll eine angemessene Regelung treten, die dem am
nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben.
Stand: 25.01.2007
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